Unfall im Ausland - Was tun?


Unfall im Ausland - Was tun?

Um für diesen Fall vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich schon vor Reiseantritt bei seinem Versicherungsfachmann eine grüne Versicherungskarte ausstellen zulassen. Diese Karte ermöglicht es Ihnen, über Europa hinaus in den auf der Karte genannten Ländern einen Auslandsunfallschutz zu haben. Diese kann bei einem Unfall eine große Hilfe sein, da auf ihr sowohl Ihre Versichertennummer, als auch die ausländischen Gesellschaften gespeichert sind. Dies erspart Ihnen im Ausland das Suchen nach einem Vertragspartner und sorgt dadurch für eine schnellere Abwicklung.

Ebenfalls empfiehlt es sich, einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach zu verwahren, der in den meisten EU-Ländern zur Schadenaufnahme verwendet wird. Inhaltlich und grafisch ist dieser für alle EU-Länder gleich, das heißt in allen Sprachen ist der Inhalt gleich. Außerdem treten Verständigungsprobleme aufgrund der Durchnummerierung der Fragen nicht auf, was natürlich eine gewisse Sicherheit bietet. Dieser ist beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), im Internet oder bei Ihrer Versicherung erhältlich.

Wenn nun ein Unfall im Ausland passiert, gilt das Recht des Unfalllandes. Problematisch wird hier, dass sich das EU-Recht stark von dem deutschen Recht unterscheidet. Deshalb wird es schwierig werden, im Ausland auch das erstattet zu bekommen, was man in Deutschland erhalten würde. Durch bestimmte Versicherungsprodukte kann man sich dagegen allerdings absichern. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass Sie den Unfall im Ausland nicht selbst verschuldet haben. Dann greift diese Zusatzversicherung so, als ob der Schaden innerhalb Deutschlands entstanden ist und wird dementsprechend nach deutschem Recht ersetzt.

Danach erfolgt das gleiche Prozedere wie bei einem inländischen Unfall: Polizei rufen, sich vom Unfallgegner Personendaten und Kennzeichnen notieren und insbesondere den EU-Unfallbericht unterschreiben lassen-unterschreiben Sie auf gar keinen Fall etwas, das Sie nicht verstehen.

Wenn Sie Schadensersatz geltend machen möchten, können Sie dies entweder vor Ort machen oder Sie können im Rahmen der 4. Krafthaftpflichtrichtlinie der EU Ihre Ansprüche in Deutschland beim Schadenregulierungsbeauftragten der ausländischen Versicherung geltend machen. Dies gilt für Unfallverursacher aus der EU und den EWR Staaten.

Ebenfalls gibt es noch eine so genannte "Mallorcapolice", welche Sie abschließen können. Sinn und Zweck ist hier, unabhängig ob eigener Wagen oder Mietfahrzeug, die Versicherung des fremden Fahrzeugs bis zu der im Urlaubsland geltenden Deckungssumme eintritt, bei den darüber hinausgehenden Schäden haftet dann Ihre Haftpflichtversicherung bis zu der vereinbarten Deckungssumme. Dies gilt natürlich in ganz Europa.

Somit gilt es einige Dinge vor ab zu klären, damit man vorbereitet ist. Daneben sind natürlich umsichtiges Fahren Voraussetzung. Mit einem gewissen Rechtschutz lässt sich der Urlaub dann auch richtig genießen.


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