Verhalten bei einem Unfall


Verhalten bei einem Unfall

Grundsätzlich gilt es bei einem Unfall Ruhe zu bewahren und strukturiert vorzugehen. Egal ob Unfallbeteiligter oder Ersthelfer- oberste Priorität hat immer die eigene Sicherheit und die im Auto sitzenden Mitfahrer. Erst wenn diese Sicherheit gewährleitet ist, kann Anderen geholfen werden.

Deshalb muss nach einem Unfall zunächst einmal die Warnblinkanlage eingeschaltet werden, die Warnweste vor dem Verlassen des Autos angelegt werden und das Warndreieck aufgestellt werden, damit heranfahrende Autos Sie erkennen und ein Folgeunfall vermieden werden kann. Sind Personen verletzt worden, bitte sofort den Notarzt unter der 112 anrufen. Dabei gilt bis zum Eintreffen der Sanitäter erste Hilfe zu leisten. Bleibt diese aus, gilt dies als unterlassene Hilfestellung, welche als Straftat mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe geahndet wird. Dabei sollten Sie keine Angst haben, bei der ersten Hilfe Fehler zu machen- meistens ist es bereits ausreichend, den Verletzten zu betreuen und zu bewachen.

Bei Unfällen mit Toten, Verletzten oder Unfällen mit erheblichen Sachschäden, ist in jedem Falle die Polizei zu rufen. Dies gilt auch für Autobahnunfälle und wenn ein Unfallbeteiligter unter Alkohol-oder Drogeneinfluss steht. Bei Blechschäden kann auf die Polizei verzichtet werden-in diesen Fällen rückt sie meistens gar nicht erst aus. Bei Bagatelldelikten bzw. kleineren Schäden, sollte sogar die Unfallstelle schnellst möglich geräumt werden, sodass der Verkehr wieder fließen kann.

Ebenfalls ist es wichtig, nachdem die Unfallopfer versorgt oder nur ein Sachschaden entstanden ist, die Unfallschäden zu dokumentieren. Wurde die Polizei verständigt, können trotzdem noch zusätzliche Beweisfotos gemacht werden- bei Bagatellschäden obliegt die Beweissicherung komplett den Unfallbeteiligten und sollte äußert gründlich gemacht werden, da diese der Versicherung innerhalb einer Woche (bei Toten innerhalb von 48 Stunden), vorgelegt werden müssen. Vergessen Sie außerdem nicht, auch Bremsspuren, Glassplitter oder abgebrochene Teile zu fotografieren. Eben alles, was bei der späteren Rekonstruktion des Unfalls helfen kann. Ebenfalls sind Datum und Uhrzeit des Unfalls zu dokumentieren, Name, Anschrift, Telefonnummer und Autokennzeichen ebenfalls. Neben dem Personalausweis, empfiehlt es sich auch, sich den Kfz-Schein vorzeigen zulassen- natürlich für den Fall ohne Polizei. Sobald die Polizei am Unfallort eintrifft, wird dies von der Polizei übernommen.

Sollte die Polizei gerufen werden müssen, empfiehlt es sich, zunächst spontane Schuldbekenntnisse zu vermeiden und eine Aussage erst dann zu machen, wenn der erste Schock überwunden ist und man den Unfallhergang selbst rekonstruieren kann (wenn möglich). Gegebenenfalls sollte ein Anwalt hinzugezogen werden.

Wichtig hierbei ist noch: Ist keine weitere Person an dem Unfall beteiligt, weil man beispielsweise ein parkendes Auto geschädigt hat, kann nicht einfach weitergefahren werden, denn dies stellt Fahrerflucht dar! Als Richtwert sagt man, dass mindestens 30 Minuten gewartet werden muss, ist dann der Geschädigte noch nicht aufgetaucht, müssen Sie ihre Daten hinterlegen und zur nächsten Polizeiwache fahren. Nur die Anschrift an der Windschutzscheibe reicht also nicht!


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