Wertminderung des Autos nach einem Unfall


Wertminderung des Autos nach einem Unfall

Nach einem Unfall kann der entstandene Schaden zwar repariert werden, aber das Auto kann nicht wieder in den unfallfreien Zustand versetzt werden. Diese Wertminderung kann in eine technische und in eine merkantile Wertminderung unterschieden werden.

Erstere bezieht sich auf verbleibende Restschäden oder auf Reparaturschäden, die den Wert des Autos dauerhaft mindert. Eine merkantile Wertminderung beinhaltet hingegen den Fall, dass nach dem Unfall der Schaden ordnungsgemäß und vollständig beseitigt wurde, aber noch verborgene Mängel sich am Auto befinden, die erst zukünftig sichtbar werden. Hier liegt zwar kein technischer Mangel des Autos vor, aber mindert den Kaufpreis bei einem möglichen Weiterverkauf.

Die merkantile Wertminderung ist somit ein Vermögensausgleich, für das Risiko von existierenden (verdeckten) Unfallschäden einen Mindesterlös bei der Veräußerung des Fahrzeuges zu erzielen.

Die Erstattung einer Wertminderung wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung erstattet, meistens aber nur, wenn der Unfallschaden von einem Gutachter festgestellt wurde. Dabei orientiert sich die Ermittlung der Wertminderung durch einen Sachverständigen anhand des Wiederbeschaffungswerts und dem Reparaturumfang, weil beide Aspekte das Käuferverhalten erheblich beeinflussen. Dies ist auch der Grund, warum die reine Preisdifferenz zwischen Autowert vor und nach dem Unfall nicht entscheidend für die Wertminderung ist; obliegt der Kaufpreis letztendlich doch dem Verhandlungsgeschick von Käufer und Verkäufer und kann somit keine Aussage über den tatsächlichen Wert des Autos liefern.

Theoretisch müsste in jedem Einzelfall untersucht werden, ob der durch einen Unfall entstandene Schaden eine Wertminderung des Autos zur Folge hatte oder nicht. Allerdings hat der Deutsche Verkehrsgerichtstag Richtlinien entwickelt, welche angeben, wann von keiner Wertminderung auszugehen ist. Dies ist der Fall, wenn: Entweder ein Einfachschaden vorliegt, d.h. der Unfallschaden kann gut repariert werden, wobei das Auto wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden kann, oder das beschädigte Auto älter als fünf Jahre ist oder mehr als 100.000 Km gefahren ist. Argumentation ist hier, dass ein Unfall den Autowert nicht mehr mindern kann.

Die Festlegung der Wertminderungshöhe wird dann vom Kfz-Sachverständigen vorgenommen, wobei dieser hier die Einschätzung eines potenziellen Käufers zu berücksichtigen hat.


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